BEACCONSULT Rent-a-safe.com (c)   
Beratungsgesellschaft (haftungsbeschränkt) 

Häufige Fragen und Antworten zu Ihrer Information 

Frequently Asked Questions

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Hier finden Sie die 12 häufigsten Fragen unserer Interessenten und Kunden, die wir zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB unter RESERVIERUNG.

1. Welche Leistungen beinhaltet die Registrierungsgebühr und ist das die Schliessfachmiete bei der Bank und kommen weitere Kosten auf mich zu?

Wir arbeiten als Agentur, Dienstleister und Beratungsfirma in Ihrem Auftrag. Wir werden ein freies Schliessfach im Land Ihrer Präferenz ausfindig machen, die Durchführbarkeit im Ausland überprüfen und Angebote von Banken, Goldhandelshäusern und zertifizierten Schliessfachanbietern einholen, die erforderlichen Dokumente für eine Anmietung zusammenstellen und Ihnen anbieten. Sie wählen dann Ort, Größe, Anbieter anhand der Preistabelle. Der Anbieter, bzw. die Bank benötigt dann eine aktuelle Meldebestätigung Ihres Heimatlandes in die jeweiligen Landessprache übersetzt (Proof of Residence) und eine notariell beglaubigte Reisepasskopie. Die Kopien können wir auf Wunsch vor Ort bei unserem Notar und vereidigten Übersetzer übernehmen. Hier fallen für Sie weitere externe Kosten an, wie z.B. die Übersetzungen von Dokumenten und notarielle Beurkundungskosten. Bei Banken in Übersee werden externe Rechtsanwaltskosten für die Eröffnung eines Kontos fällig. Die Jahresmiete Ihres Schliessfachs wird Ihnen erst bei der Anmietung durch die Bank in Rechnung gestellt.

2. Darf ich mir selber eine Bank oder Goldhandelsinstitut aussuchen oder vorschlagen? 

Ja. Sie können uns Ihre Wünsche und Prioritäten zur Bearbeitung mitteilen und wir werden diese mit dem Anbieter besprechen.

3. Bin ich verpflichtet die Jahresmiete der Bank oder dem Anbieter, für den ich mich entscheide, vorab zu entrichten?

Nein. Die Jahresmiete wird nur dann fällig, wenn Sie einen Mietvertrag beim Anbieter unterschrieben. Wir stellen die Jahresmiete nicht in Rechnung.

4. Bin ich verpflichtet einem Vorschlag der BEACCONSULT zu folgen ?

Nein. Es besteht nie ein Kopplungszwang. 

5. Muss ich die Sachen, die ich einlagern will, der BEACCONSULT übergeben und bin ich an die BEACCONSULT gebunden?

Nein. In keinem Fall. Sie verwalten selber Ihr Schliessfach.

6. Erhalte ich den Schliessfachschlüssel von der BEACCONSULT oder persönlich vom Anbieter?

Die BEACCONSULT ist nicht die Mieterin Ihres Schließfachs. Der Schlüssel wird nur dem Kunden vom Anbieter persönlich überreicht. Die BEACCONSULT versendet keinen Schlüssel und behält nie einen Zweitschlüssel zurück. 

7. Kann ich jederzeit mein Schließfach erreichen ohne die BEACCONSULT vorher zu informieren?

Ja. Sie alleine sind alleiniger Inhaber und verantwortlich für Ihr Schliessfach. Sie müssen uns nicht vorher informieren und Sie brauchen keine Zustimmung. 

8. Kann ich mein Schließfach jederzeit selber kündigen?

Ja. Sie können selber beim Anbieter fristgerecht kündigen. Wir haben keine Mitsprache zwischen Ihnen und dem Anbieter.

9. Kann ich Dritten Zugang als Bevollmächtigter zu meinem Schließfach gewähren?

Ja. Sie können, je nach Anbieter und Land, einen Bevollmächtigten nach der Anmietung ernennen. Lediglich die Registrierung bei uns im Namen Dritter ist nicht möglich.

10. Muss ich der BEACCONSULT mitteilen was ich in das Schließfach lege?

Nein. Lediglich die Bank oder der Schliessfachanbieter erwartet die Zusage von Ihnen keine verbotenen oder gefährliche Stoffe einzulagern.

11. Muss ich meiner Hausbank oder sonst irgendeiner Stelle den Besitz eines Schließfachs im Ausland melden?

Nein. Private Schliessfachanbieter haben in den meisten Ländern keine Meldepflicht. Der Unterhalt eines Schliessfachs im Ausland ist nicht verboten.

12. Ist mein Schließfach versichert gegen Schäden?

Die Schliessfachanbieter im Ausland teilen vor der Anmietung stets den Versicherungsumfang mit. Sie dürfen den Versicherungsschutz selber erhöhen und vor Ort privat ergänzen. 

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